Rüflensmühle

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Montag, 1. April 2013

Pressemitteilung: Gerichtliche Ablehnung des Antrages zur Aufhebung des Sofortvollzuges liefert wertvolle Fakten



von Dr. Jürgen Küenzlen, Rüflensmühle


Gerichtliche Ablehnung des Antrages zur Aufhebung des Sofortvollzuges liefert wertvolle Fakten

Wenn HerrJäger in der Backnanger Zeitung (BKZ) und dem amtlichen Mitteilungsblatt „Die Brücke“ seinen Sieg verkündet, dann bedeutet dies, dass – wie so oft – der Wasserverband unter Herrn Jäger nur die „Tatsachen“ veröffentlicht, die die eigenen Interessen stärken. So war in einem der letzten Beiträge in der BKZ zum Thema beispielsweise zu lesen, dass zum Hochwasserschutz der Oberlieger der Querschnitt der Brücke Fabrikstraße vergrößert wurde. Erwähnt wird aber nicht, dass dieser Querschnitt erst mit dem Bau der Brücke 1996 verengt und diese Brücke nur auf ein HQ 100 von 130 m³/s ausgelegt war. Das Hochwasser 2011 hatte nach Angaben des Wasserverbandes jedoch fast 180 m³/s. Diese Wassermassen müssen künftig komplett durch die Brücke abfließen,  d. h. der historisch freie Talquerschnitt wird mit der aktuellen Baumaßnahme nun endgültig auf den Brückenquerschnitt reduziert – zur Herausforderung wird dies bei einem Hochwasser über einem HQ 100. Im Antrag zur Planfeststellung hatte das Planungsbüro Winkler noch nicht einmal bemerkt, dass ein hundertjähriges Hochwasser gar nicht durch den Brückenquerschnitt passt – die Brückenaufweitung wurde erst später beschlossen! Erwähnt wird auch nicht, dass Oppenweiler 2011 rund 63 % (20 Millionen Euro) aller Hochwasserschäden im Rems-Murr-Kreis hatte – alleine durch die massive und rücksichtslose Bebauung der Murrwiesen in den letzten Jahrzehnten.
Besonders bedenklich ist jedoch, wenn Herr Jäger unter den nachfolgend dargelegten Fakten mit folgendem Zitat im amtlichen Mitteilungsblatt (Die Brücke) vom 26.03.2013 an die Öffentlichkeit geht, um unsere Niederlage zu verkünden: 

„Wir fühlen uns auf unserem Weg bestätigt, diesen Schutz konsequent für unsere Bürgerinnen und Bürger umzusetzen“.
 
Hier spürt man, mit welcher „Sensibilität“ er sein Amt als Bürgermeister ausübt. Er grenzt damit bewusst die ganzen Familien im Bereich um Familie Lind als Bürger der Gemeinde aus. Diese Familien erhalten alle keinen Hochwasserschutz und sind damit keine (!) Bürger der Gemeinde. Nur aus diesem Grund ist ja die Familie Lind überhaupt gezwungen, den Weg einer Klage gegen den Hochwasserschutz zu bestreiten: weil sie ausgegrenzt wird. Die Entscheidung dafür liegt nach Stellungnahme des LRA alleine beim Wasserverband und damit beim Vorsitzenden Herrn Jäger:

„[…] Herr über die Planung ist der Beigeladene, also der Wasserverband Murrtal. D. h. dieser entscheidet in erster Linie darüber, welche Grundstücke zu schützen sind. [...]“

Für Familie Lind hat jedoch der von Herrn Jäger bejubelte Beschluss auch einen ersten wichtigen Meilenstein erreicht. Im Beschluss des Verwaltungsgerichtes heißt es wörtlich:

 „[...] Aus dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss und den dazugehörigen Unterlagen ergibt sich nicht, inwiefern beim Grundstück der Antragstellerin zu 1 (Anmerkung: Familie Lind) eine andere Hochwassersituation oder eine geringere Schutzbedürftigkeit vorliegt, als bei den weiter flussabwärts gelegenen Grundstücken und es ist nicht erkennbar, weshalb die Hochwasserschutzmaßnahmen am linken Murrufer erst südlich der Brücke Fabrikstraße beginnen [...] und die nördlich der Brücke Fabrikstraße innerhalb geschlossener Ortslage gelegenen Grundstücke, wo sich auch das Grundstück der Antragstellerin zu 1 befindet, nicht in die Hochwasserschutzmaßnahmen einbezogen wurde. Als Begründung für diese Ungleichbehandlung wird in den Akten der Verzicht der Antragstellerin oder ihrer Rechtsvorgänger auf Schadenersatz wegen Hochwasserschäden in den 1950er Jahren genannt [...]. Ob diese Begründung ausreichend ist, um das Grundstück der Antragstellerin zu 1 aus den Hochwasserschutzmaßnahmen auszunehmen, erscheint angesichts der später erfolgten und in die streitige Hochwasserschutzmaßnahme nunmehr einbezogenen flussnahen Bebauung sehr zweifelhaft [...]"

Familie Lind hat der Gemeinde Oppenweiler den Kauf des Anwesens angeboten, um den anstehenden jahrelangen Rechtsstreit einvernehmlich zu lösen. Herr Jäger sei nicht abgeneigt, jedoch seien ihm angeblich die Hände gebunden, da einzelne Gemeinderäte es der Familie Lind übel nehmen, gegen die Gemeinde und damit die Entscheidung des Rates, die Familie nicht zu schützen, zu klagen. Hier kann man die Gemeinderäte und -rätinnen nur auffordern, endlich wieder im Sinne aller Bürger Entscheidungen zu treffen. Auch Linds sind Bürger der Gemeinde Oppenweiler.
Auch in Sachen Rückhaltebecken Oppenweiler liefert der Gerichtsbeschluss neue und vor allem sehr wichtige Fakten. 
Im Haushaltsplan des Wasserverbands Murrtal von 2012 kann man folgendes nachlesen

"[...] Die möglichst schnelle Fertigstellung der überörtlich wirkenden Becken des Wasserverbands ist unverzichtbare Grundlage für den Bau der innerörtlichen Maßnahmen und einen wirksamen Hochwasserschutz im Oberen Murrtal. […]“

Unter anderem wurde das Gerichtsverfahren gegen die innerörtlichen Maßnahmen auch deshalb von Herrn Dr. Küenzlen begonnen, um das Schaffen von Tatsachen für den späteren Bau des Beckens zu verhindern. Bisher wurde öffentlich vom Verband die zwingende Notwendigkeit des Beckens für den innerörtlichen Schutz immer in den Vordergrund gestellt und Herr Dr. Küenzlen öffentlich für den Widerstand gegen das Becken kritisiert, da das Becken für die Bürger von Backnang und Oppenweiler von extremer Bedeutung sei. In der Stellungnahme des LRA heißt es nun, dass das Becken lediglich für einen rechtlich nicht erforderlichen Freibord nebst Klimazuschlag überhaupt notwendig ist, nicht aber für den Hochwasserschutz gegen ein hundertjähriges Hochwasser in Oppenweiler.

„[...] Der örtliche Hochwasserschutz in der Ortslage von Oppenweiler konnte planfestgestellt werden, da dieser auch ohne andere Verbandsmaßnahmen, insbesondere das in der Planung befindliche Hochwasserrückhaltebecken Oppenweiler, seine Wirkung entfalten kann. Die Maßnahmen örtlicher Hochwasserschutz in der Ortslage von Oppenweiler und das HRB Oppenweiler sind nicht voneinander abhängig. […] Die Berücksichtigung eines Freibords ist allerdings keine gesetzliche Forderung, sondern eine Empfehlung [...] Auch der Klimafaktor ist in Baden-Württemberg nicht zwingend vorgeschrieben.[…]“

Damit sollte nun allen endgültig klar sein, dass es in den nächsten Jahren nur dann ein Rückhaltebecken geben wird, wenn die Problematik einvernehmlich gelöst werden kann. Eine Enteignung „zum Wohle der Allgemeinheit“ alleine für einen rechtlich nicht erforderlichen Klimazuschlag bzw. Freibord wird mit großer Sicherheit vor einem Bundesgericht nicht einfach werden für den Wasserverband. Ein sofortiger Baubeginn sollte mit den nun vorliegenden Stellungnahmen ebenfalls unmöglich sein, da Oppenweiler bereits einen HQ 100-Schutz durch die Mauern und Dämme erhält und für Backnang diese auch kurz vor dem Planfeststellungsverfahren sind. 

Damit hat sich der erste verlorene Antrag bereits ausgezahlt, da das LRA hier nicht wieder die Darstellung über die Notwendigkeit des Beckens ändern kann, weil diese nun auch vom Verwaltungsgericht in der Ablehnung des Antrages übernommen wurde. 

Vielleicht gibt es ja doch noch eine Chance zu einer einvernehmlichen Einigung für das Becken. Im Februar gab es ein erstes Gespräch zur privaten Planungsvariante 3K für das Becken zwischen Herrn Jäger, dem Büro Frank und dem von Herrn Dr. Küenzlen als Mediator beauftragten, international anerkannten Wasserbauingenieur Herrn Dr. Klaus Jorde (KJ Consulting / SJE Schneider & Jorde Ecological Engineering). Dabei konnte ein erster Konsens darüber erreicht werden, dass die Planungsvariante 3K die gleiche Leistungsfähigkeit für den Hochwasserschutz bietet wie die Variante 3b, d. h. die in der Synopse von 2012 genannten Nachteile der Variante 3K nicht mehr haltbar sind. Im April ist ein weiteres Gespräch zwischen Herrn Dr. Jorde und dem Wasserverband geplant. Wir werden sehen, ob der Verband seine bisher harte und unnachgiebige Haltung fortsetzt oder ob eine einvernehmliche Einigung zwischen allen Beteiligten doch noch möglich ist. 

Sollte der Verband seine Haltung gegen Herrn Dr. Küenzlen und die Familie Lind weiter beibehalten und weiter die Ansicht vertreten, dass einzelne Bürger eben willkürlich ausgegrenzt werden, sind wir gezwungen, die juristische Auseinandersetzung fortzuführen. Wir gehen davon aus, dass im Hauptsacheverfahren unsere Interessen nach der nun erfolgten Stellungnahme des Verwaltungsgerichtes Berücksichtigung finden.

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