Rüflensmühle

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Mittwoch, 25. April 2012

Satzung Wasserverband Murrtal: kein Schutz für einzelne, offenbar willkürlich ausgewählte Bürger

Die Satzung des Wasserverbandes Murrtal enthält doch tatsächlich folgenden Absatz bezüglich "Aufgaben des Verbands und Verbandsanlagen":
"Planung und Bau von Objektschutzmaßnahmen (mit Ausnahme von Mühlengebäuden bzw. Gebäuden mit ehemaliger bzw. noch in Betrieb befindlicher Wasserkraftnutzung) als Ergänzung von gebietlich und örtlich wirkenden Hochwasserschutzanlagen [...]"

Hier muss man sich doch fragen, wie willkürlich hier einzelne Gebäude ausgenommen werden? Ich dachte, in Deutschland sind alle Menschen gleich? Im Murrtal wohl nicht, wenn man auch an die Situation der Familie Lind denkt. Scheinbar muss auch dort eine "Wasserkraftanlage" gewesen sein? Denn auch die Familie Lind erhält - entgegen der Satzung - keinen Hochwasserschutz...

Besonders "interessant" und zweifelhaft wird es, wenn man dann einen Blick in die innerörtliche Planung für Zell wirft. Was wird dort geplant? Genau: die ehemalige Mühle Zell mit ehemaliger Wasserkraftnutzung (!) wird dort mit Dämmen und Wänden vor Hochwasser vom Wasserverband geschützt...

Langsam könnte man diese massive Vorgehensweise gegen die Rüflensmühle fast schon persönlich nehmen...

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