Rüflensmühle

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Sonntag, 20. April 2014

Aufgedeckter Fehler in den amtlichen Hochwassergefahrenkarten findet 2014 den Weg in den Landtag



Im Mai 2013 habe ich unten angefügte  Pressmitteilung versendet, die dann am 22.05.2013  in der Backnanger Zeitung unter dem Titel:

Falsche Hochwassergefahrenkarten


Regierungspräsidium Stuttgart hat im Bereich der Rüflensmühle Prüfungen durchgeführt

abgedruckt wurde.

In der Drucksache des Landtages 15/4804


findet sich nun 2014 folgendes:


"1. welche Städte und Gemeinden bisher beim Land Datenfehler oder die Nichtberücksichtigung bestehender Hochwasserschutzmaßnahmen in den aktuellen Hochwassergefahrenkarten beanstandet haben; Der Landesregierung sind 3 Gemeinden bekannt (Ubstadt-Weiher, Steinheim an der Murr und Bietigheim-Bissingen), die nach abgeschlossener Plausibilisierung und Veröffentlichung der Hochwassergefahrenkarten gemeldet haben, dass bestehende Hochwasserschutzanlagen bzw. Geländeveränderungen nicht richtig berücksichtigt seien. In einem Fall (Oppenweiler) wurde ein kartographischer Fehler ermittelt."


Wenn man denkt, was ich für einen Aufwand (siehe Pressemitteilung) treiben musste, bis dieser Fehler überhaupt erst zugegeben wurde, wundert es mich nicht, dass der Landesregierung nur ein einziger Fehler bekannt ist.....



Pressemitteilung verschickt am 20.05.2013

Von Dr. Jürgen Küenzlen

Hochwassergefahrenkarten im Bereich der Rüflensmühle falsch

Nach fast 1,5 Jahren Diskussion mit Landratsamt und Wasserverband hat nun das Regierungspräsidium Stuttgart die amtlichen Hochwassergefahrenkarten im Bereich der Rüflensmühle prüfen lassen und stellt klar, dass diese falsch sind. Hier lagen Abweichungen von fast einem Meter Wasserstandshöhe vor. Bisher wurden unsere Hinweise auf gravierende Fehler in den öffentlichen Unterlagen in den Verfahren meist ungeprüft angelehnt. Nun werden die ganzen Karten zwischen Sulzbach und Backnang überprüft.

Bereits im Einspruch gegen den innerörtlichen Hochwasserschutz in Oppenweiler wurde im Januar 2012 auf diese Fehler in den Karten und die vorliegenden Widersprüche in der Planung – mit umfangreicher technischer Dokumentation –  gegenüber dem Landratsamt Rems-Murr-Kreis hingewiesen. Im Sommer 2012 lehnte das LRA unsere gesamten Einwendungen gegen den innerörtlichen Hochwasserschutz in Oppenweiler als komplett unbegründet ab und erteilte den Planfeststellungsbeschluss für Oppenweiler. Dadurch wurden wir gezwungen, gegen den Planfeststellungsbeschluss Klage eizureichen.

Als im Bereich der Rüflensmühle eine Bauvoranfrage (für deren Bearbeitung sich die Stadt Backnang und das Landratsamt fast 1,5 Jahre Zeit ließen) einen deutlichen Widerspruch zwischen den Planunterlagen des Wasserverbandes und den Hochwassergefahrenkarten aufzeigte, hat sich das Regierungspräsidium Stuttgart nun auf unseren Hinweis hin des Themas selbst angenommen und die Prüfung der Karten veranlasst. Diese Hochwassergefahrenkarten sind laut Landratsamt „ein Instrument für Planung und Vorsorge“. Wenn hier deutliche Hinweise auf Fehler des LRA über Jahre ignoriert werden, hat dies weitreichende Folgen für den Hochwasserschutz.

Dieser Umstand der falschen Karten und der planerischen Widersprüche am Beispiel der Bauvoranfrage wurde auch im Verwaltungsgerichtsverfahren des BUND gegen die Stadt Backnang (Obere Walke) bereits angebracht. Dort wurde von Seiten des BUND dargelegt, dass Fehler in den Hochwassergefahrenkarten vorliegen und  die ganzen Planungen dringend in Sachen Hochwasserschutz überprüft werden müssen – wozu sogar die Stellungnahme eines Gutachters vorgelegt wurde. Auch in diesem Verfahren wurden diese ganzen Hinweise auf Fehler durch die Stadt Backnang ignoriert und mit allgemeinen Formulierungen beiseitegeschoben.

Bei dieser Arbeitsweise der öffentlichen Verwaltung braucht man sich nicht zu wundern, warum sich Herr Bürgermeister Jäger und die Stadt Backnang öffentlich über gewonnene Gerichtsverfahren freuen können. Man muss im Murrtal als Privatperson nicht nur Fehler in komplexen Planungen aufdecken, sondern auch jahrelang dafür kämpfen, dass die Verwaltung überhaupt bereit ist, die Argumente zu prüfen, da es einfacher ist, solche Dinge abzulehnen und die Privatperson als Hochwasserschutzgegner zu bezeichnen, da dies für die öffentliche Wahrnehmung deutlich plakativer ist.  

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