Rüflensmühle

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Sonntag, 21. April 2013

Pressemitteilung: Wer verantwortet die Gefahr für die Menschen in Oppenweiler?



Nachdem sich Herr Jäger und der Wasserverband am Samstag in der Zeitung nochmals feiern lassen mussten für den Sieg vor dem Verwaltungsgericht, war wieder eine Klarstellung notwendig. Der Verband hat es nun scheinbar extrem nötig sich positiv darzustellen, wenn man einen solchen "mini Sieg" mehrfach in der Zeitung darstellen muss.

Gekürzte Fassung abgedruckt in der Backnanger Zeitung vom 23.04.2013
 
Pressemitteilung
von Dr. Jürgen Küenzlen, Rüflensmühle

Wer verantwortet die Gefahr für die Menschen in Oppenweiler?

Wenn Herr Jäger und der Wasserverband nun in der Backnanger Zeitung darstellen, dass in Oppenweiler Menschenleben durch das Hochwasser gefährdet sind und unsere Klage den Schutz der Menschen aufhalten und gefährden wollte, dann muss die öffentliche Frage erlaubt sein, warum in Oppenweiler solche Gefahren überhaupt bestehen und vor allem, wer die Verantwortung dafür trägt.

Das LRA Rems-Murr hat als Begründung für den Sofortvollzug gegenüber dem Verwaltungsgericht Stuttgart die nachfolgende Formulierung verwendet (die dann vom Gericht übernommen wurde):

„Ein potentiell jederzeit wieder eintretendes Hochwasserereignis hätte erhebliche finanzielle Nachteile für die betroffenen Bürger, aber auch für die öffentliche Hand. Hinzu kommen Gefährdungen an körperlicher Unversehrtheit und Eigentum vieler Bürger.“

Damit ist nun öffentlich von Herrn Jäger und dem Verband selbst klargestellt worden, dass die Talbebauung in Oppenweiler hochriskant, ja sogar lebensbedrohlich ist. Nahezu die gesamte Bebauung in den betroffenen Bereichen – mit Ausnahme der Burggartenstraße – wurde erst in den letzten Jahrzehnten gebaut. Noch Anfang der sechziger Jahre gab es nahezu keine Bebauung im betroffenen Talbereich. Diese enorme Bebauung wurde erst unter Altbürgermeister Brischke seit Ende der siebziger Jahre massiv vorangetrieben. Die gleichen Gemeinderäte, die sich heute für den Hochwasserschutz feiern, sind auch diejenigen, die große Teile dieser Bebauung überhaupt erst ermöglicht und mitgenehmigt haben. Unternehmen wie z. B. die Firma MBO waren bereits Anfang der siebziger Jahre vom Hochwasser betroffen, haben dann aber trotzdem selbst weiter das Tal verengt und sogar im Jahr 2008 einen weiteren Neubau erstellt, der 2011 ebenfalls Hochwasserschäden erlitt.

Das Leben der Familie Lind, die keinen Schutz erhält, wurde erst durch diese massive Bebauung im Tal überhaupt so gefährdet, dass sogar das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Wasserverbandes, die Familie ungeschützt zu lassen, als „sehr zweifelhaft“ eingestuft hat.

Nicht wir als Kläger sind deshalb dafür verantwortlich, dass diese Gefahren in Oppenweiler überhaupt bestehen, sondern allein die, die diese Bebauung genehmigt haben und allen voran die Unternehmer selbst, die in ein historisch immer wieder überflutetes Tal Fabriken gebaut haben und heute vom Steuerzahler subventionierten Hochwasserschutz erhalten. 

Der Antrag auf Sofortvollzug wurde nur deshalb rechtskräftig, weil wir nicht noch einmal mehrere tausend Euro für die nächste gerichtliche Instanz ausgeben wollten gegen eine Baumaßnahme, die bis zur Entscheidung der nächsten Instanz ohnehin fertig gestellt sein wird. Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung ohne Vorwarnung oder Fristsetzung uns gegenüber gefällt. Wir haben Ende Oktober 2012 den begründeten Antrag gestellt. Das Landratsamt hat erst Ende Januar – also 3 Monate später – dazu Stellung genommen. Das daraufhin von uns beauftragte Gutachten gegen die teilweise fachlich falschen Behauptungen des LRA wurde Anfang März fertig. Kurz darauf lag die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bereits vor. Wir hatten keine Chance, auf die Stellungnahme des LRA mittels eines Gutachtens zu reagieren, da uns keine Frist zum Einspruch gesetzt, sondern vom Gericht direkt eine Entscheidung gefällt wurde, ohne unsere Meinung zu den Ausführungen des LRA überhaupt zu hören. Nur deshalb kann sich Herr Jäger heute im Glanz des gewonnenen Verfahrens sonnen: nicht, weil alles seine Richtigkeit hat, sondern weil wir keine Chance bekamen, auf die Behauptungen des LRA zu reagieren.

Gegen den Sofortvollzug der Hochwasserschutzmaßnahmen in Zell wurde von uns weder ein Antrag gestellt noch eine Klage eingereicht, da wir hier als Oberlieger nicht direkt betroffen sind. Diese Aussage des Verbandes ist wie so oft falsch und irreführend.

Samstag, 20. April 2013

Höherstau für Wasserkraftnutzung in Backnang?

Die Bürgerenergiegenossenschaft in Backnang denkt über einen Erhöhung der vorhanden Querbauwerke nach in Backnang. Da fällt einem doch nichts mehr ein.

Wie war doch ständig von Herrn Jäger  in der Presse zu lesen, dass mein Höherstau der Wasserrahmenrichtlinie widersprechen würde und illegal sei?

Ja, dieses Gemeinschaftseigentum ist eine tolle Sache, weg mit dem Privateigentum! Wenn ich aber die Deutsche Geschichte richtig im Kopf habe, ist diese Idee schon einmal in die Hose gegangen?

Und das Beste ist, dass man für dieses "Gemeinschaftseigentum" den privaten Betreiber, der vor 20 Jahren mit großem Engegemnt die Anlage wieder eingebaut hat, rauswirft und seinenPachtvertrag gekündigt hat. Die Stadt Backnang ist eine wirklich tolle Stadt und Ihre Verwaltung ebenfalls.

Dabei hatte ich der Genossenschaft angeboten, dass man das Thema Wasserkraft in Backnang gemeinsam machen könnte. Tja, bin ich wohl doch zu unangenehm und politisch zu inkorrekt für diese Herrschaften. Man hatte mir zugesagt sich bei mir zu melden, hat man wohl vergessen....

Faszination pur ist jedoch, dass in Backnang eine Wasserkraftschnecke was tolles ist und 4 km stromaufwärts eine Wasserkraftanlage das Schlimmste ist was man sich vorstellen kann.

Montag, 1. April 2013

Oppenweiler - das Rückhaltebecken für Backnang

Ja, liebe Leser ist dies ein Aprilscherz? Denken Sie doch einmal darüber nach:

In Oppenweiler passen rund 300.000 m³ an Wasser hinter die neuen Dämme und Wände. Wenn nun also ein deutlich über HQ 100 liegendes Hochwasser aufläuft, dann läuft mit der Hochwasserwelle ersteinmal Oppenweiler - wie ein Rückhaltebecken - hintern den Mauern voll und die Stadt Backnang kann hoffen, dass das Becken Oppenweiler die ganze Hochwasserwelle aufnimmt.

Ich wünsche einen schönen ersten April :-)


Pressemitteilung: Gerichtliche Ablehnung des Antrages zur Aufhebung des Sofortvollzuges liefert wertvolle Fakten



von Dr. Jürgen Küenzlen, Rüflensmühle


Gerichtliche Ablehnung des Antrages zur Aufhebung des Sofortvollzuges liefert wertvolle Fakten

Wenn HerrJäger in der Backnanger Zeitung (BKZ) und dem amtlichen Mitteilungsblatt „Die Brücke“ seinen Sieg verkündet, dann bedeutet dies, dass – wie so oft – der Wasserverband unter Herrn Jäger nur die „Tatsachen“ veröffentlicht, die die eigenen Interessen stärken. So war in einem der letzten Beiträge in der BKZ zum Thema beispielsweise zu lesen, dass zum Hochwasserschutz der Oberlieger der Querschnitt der Brücke Fabrikstraße vergrößert wurde. Erwähnt wird aber nicht, dass dieser Querschnitt erst mit dem Bau der Brücke 1996 verengt und diese Brücke nur auf ein HQ 100 von 130 m³/s ausgelegt war. Das Hochwasser 2011 hatte nach Angaben des Wasserverbandes jedoch fast 180 m³/s. Diese Wassermassen müssen künftig komplett durch die Brücke abfließen,  d. h. der historisch freie Talquerschnitt wird mit der aktuellen Baumaßnahme nun endgültig auf den Brückenquerschnitt reduziert – zur Herausforderung wird dies bei einem Hochwasser über einem HQ 100. Im Antrag zur Planfeststellung hatte das Planungsbüro Winkler noch nicht einmal bemerkt, dass ein hundertjähriges Hochwasser gar nicht durch den Brückenquerschnitt passt – die Brückenaufweitung wurde erst später beschlossen! Erwähnt wird auch nicht, dass Oppenweiler 2011 rund 63 % (20 Millionen Euro) aller Hochwasserschäden im Rems-Murr-Kreis hatte – alleine durch die massive und rücksichtslose Bebauung der Murrwiesen in den letzten Jahrzehnten.
Besonders bedenklich ist jedoch, wenn Herr Jäger unter den nachfolgend dargelegten Fakten mit folgendem Zitat im amtlichen Mitteilungsblatt (Die Brücke) vom 26.03.2013 an die Öffentlichkeit geht, um unsere Niederlage zu verkünden: 

„Wir fühlen uns auf unserem Weg bestätigt, diesen Schutz konsequent für unsere Bürgerinnen und Bürger umzusetzen“.
 
Hier spürt man, mit welcher „Sensibilität“ er sein Amt als Bürgermeister ausübt. Er grenzt damit bewusst die ganzen Familien im Bereich um Familie Lind als Bürger der Gemeinde aus. Diese Familien erhalten alle keinen Hochwasserschutz und sind damit keine (!) Bürger der Gemeinde. Nur aus diesem Grund ist ja die Familie Lind überhaupt gezwungen, den Weg einer Klage gegen den Hochwasserschutz zu bestreiten: weil sie ausgegrenzt wird. Die Entscheidung dafür liegt nach Stellungnahme des LRA alleine beim Wasserverband und damit beim Vorsitzenden Herrn Jäger:

„[…] Herr über die Planung ist der Beigeladene, also der Wasserverband Murrtal. D. h. dieser entscheidet in erster Linie darüber, welche Grundstücke zu schützen sind. [...]“

Für Familie Lind hat jedoch der von Herrn Jäger bejubelte Beschluss auch einen ersten wichtigen Meilenstein erreicht. Im Beschluss des Verwaltungsgerichtes heißt es wörtlich:

 „[...] Aus dem angefochtenen Planfeststellungsbeschluss und den dazugehörigen Unterlagen ergibt sich nicht, inwiefern beim Grundstück der Antragstellerin zu 1 (Anmerkung: Familie Lind) eine andere Hochwassersituation oder eine geringere Schutzbedürftigkeit vorliegt, als bei den weiter flussabwärts gelegenen Grundstücken und es ist nicht erkennbar, weshalb die Hochwasserschutzmaßnahmen am linken Murrufer erst südlich der Brücke Fabrikstraße beginnen [...] und die nördlich der Brücke Fabrikstraße innerhalb geschlossener Ortslage gelegenen Grundstücke, wo sich auch das Grundstück der Antragstellerin zu 1 befindet, nicht in die Hochwasserschutzmaßnahmen einbezogen wurde. Als Begründung für diese Ungleichbehandlung wird in den Akten der Verzicht der Antragstellerin oder ihrer Rechtsvorgänger auf Schadenersatz wegen Hochwasserschäden in den 1950er Jahren genannt [...]. Ob diese Begründung ausreichend ist, um das Grundstück der Antragstellerin zu 1 aus den Hochwasserschutzmaßnahmen auszunehmen, erscheint angesichts der später erfolgten und in die streitige Hochwasserschutzmaßnahme nunmehr einbezogenen flussnahen Bebauung sehr zweifelhaft [...]"

Familie Lind hat der Gemeinde Oppenweiler den Kauf des Anwesens angeboten, um den anstehenden jahrelangen Rechtsstreit einvernehmlich zu lösen. Herr Jäger sei nicht abgeneigt, jedoch seien ihm angeblich die Hände gebunden, da einzelne Gemeinderäte es der Familie Lind übel nehmen, gegen die Gemeinde und damit die Entscheidung des Rates, die Familie nicht zu schützen, zu klagen. Hier kann man die Gemeinderäte und -rätinnen nur auffordern, endlich wieder im Sinne aller Bürger Entscheidungen zu treffen. Auch Linds sind Bürger der Gemeinde Oppenweiler.
Auch in Sachen Rückhaltebecken Oppenweiler liefert der Gerichtsbeschluss neue und vor allem sehr wichtige Fakten. 
Im Haushaltsplan des Wasserverbands Murrtal von 2012 kann man folgendes nachlesen

"[...] Die möglichst schnelle Fertigstellung der überörtlich wirkenden Becken des Wasserverbands ist unverzichtbare Grundlage für den Bau der innerörtlichen Maßnahmen und einen wirksamen Hochwasserschutz im Oberen Murrtal. […]“

Unter anderem wurde das Gerichtsverfahren gegen die innerörtlichen Maßnahmen auch deshalb von Herrn Dr. Küenzlen begonnen, um das Schaffen von Tatsachen für den späteren Bau des Beckens zu verhindern. Bisher wurde öffentlich vom Verband die zwingende Notwendigkeit des Beckens für den innerörtlichen Schutz immer in den Vordergrund gestellt und Herr Dr. Küenzlen öffentlich für den Widerstand gegen das Becken kritisiert, da das Becken für die Bürger von Backnang und Oppenweiler von extremer Bedeutung sei. In der Stellungnahme des LRA heißt es nun, dass das Becken lediglich für einen rechtlich nicht erforderlichen Freibord nebst Klimazuschlag überhaupt notwendig ist, nicht aber für den Hochwasserschutz gegen ein hundertjähriges Hochwasser in Oppenweiler.

„[...] Der örtliche Hochwasserschutz in der Ortslage von Oppenweiler konnte planfestgestellt werden, da dieser auch ohne andere Verbandsmaßnahmen, insbesondere das in der Planung befindliche Hochwasserrückhaltebecken Oppenweiler, seine Wirkung entfalten kann. Die Maßnahmen örtlicher Hochwasserschutz in der Ortslage von Oppenweiler und das HRB Oppenweiler sind nicht voneinander abhängig. […] Die Berücksichtigung eines Freibords ist allerdings keine gesetzliche Forderung, sondern eine Empfehlung [...] Auch der Klimafaktor ist in Baden-Württemberg nicht zwingend vorgeschrieben.[…]“

Damit sollte nun allen endgültig klar sein, dass es in den nächsten Jahren nur dann ein Rückhaltebecken geben wird, wenn die Problematik einvernehmlich gelöst werden kann. Eine Enteignung „zum Wohle der Allgemeinheit“ alleine für einen rechtlich nicht erforderlichen Klimazuschlag bzw. Freibord wird mit großer Sicherheit vor einem Bundesgericht nicht einfach werden für den Wasserverband. Ein sofortiger Baubeginn sollte mit den nun vorliegenden Stellungnahmen ebenfalls unmöglich sein, da Oppenweiler bereits einen HQ 100-Schutz durch die Mauern und Dämme erhält und für Backnang diese auch kurz vor dem Planfeststellungsverfahren sind. 

Damit hat sich der erste verlorene Antrag bereits ausgezahlt, da das LRA hier nicht wieder die Darstellung über die Notwendigkeit des Beckens ändern kann, weil diese nun auch vom Verwaltungsgericht in der Ablehnung des Antrages übernommen wurde. 

Vielleicht gibt es ja doch noch eine Chance zu einer einvernehmlichen Einigung für das Becken. Im Februar gab es ein erstes Gespräch zur privaten Planungsvariante 3K für das Becken zwischen Herrn Jäger, dem Büro Frank und dem von Herrn Dr. Küenzlen als Mediator beauftragten, international anerkannten Wasserbauingenieur Herrn Dr. Klaus Jorde (KJ Consulting / SJE Schneider & Jorde Ecological Engineering). Dabei konnte ein erster Konsens darüber erreicht werden, dass die Planungsvariante 3K die gleiche Leistungsfähigkeit für den Hochwasserschutz bietet wie die Variante 3b, d. h. die in der Synopse von 2012 genannten Nachteile der Variante 3K nicht mehr haltbar sind. Im April ist ein weiteres Gespräch zwischen Herrn Dr. Jorde und dem Wasserverband geplant. Wir werden sehen, ob der Verband seine bisher harte und unnachgiebige Haltung fortsetzt oder ob eine einvernehmliche Einigung zwischen allen Beteiligten doch noch möglich ist. 

Sollte der Verband seine Haltung gegen Herrn Dr. Küenzlen und die Familie Lind weiter beibehalten und weiter die Ansicht vertreten, dass einzelne Bürger eben willkürlich ausgegrenzt werden, sind wir gezwungen, die juristische Auseinandersetzung fortzuführen. Wir gehen davon aus, dass im Hauptsacheverfahren unsere Interessen nach der nun erfolgten Stellungnahme des Verwaltungsgerichtes Berücksichtigung finden.