Nachdem sich Herr Jäger und der Wasserverband am Samstag in der Zeitung nochmals feiern lassen mussten für den Sieg vor dem Verwaltungsgericht, war wieder eine Klarstellung notwendig. Der Verband hat es nun scheinbar extrem nötig sich positiv darzustellen, wenn man einen solchen "mini Sieg" mehrfach in der Zeitung darstellen muss.
Gekürzte Fassung abgedruckt in der Backnanger Zeitung vom 23.04.2013
Pressemitteilung
Gekürzte Fassung abgedruckt in der Backnanger Zeitung vom 23.04.2013
Pressemitteilung
von Dr.
Jürgen Küenzlen, Rüflensmühle
Wer verantwortet die Gefahr für die Menschen in
Oppenweiler?
Wenn Herr
Jäger und der Wasserverband nun in der Backnanger Zeitung darstellen, dass in
Oppenweiler Menschenleben durch das Hochwasser gefährdet sind und unsere Klage
den Schutz der Menschen aufhalten und gefährden wollte, dann muss die
öffentliche Frage erlaubt sein, warum in Oppenweiler solche Gefahren überhaupt bestehen
und vor allem, wer die Verantwortung dafür trägt.
Das LRA Rems-Murr
hat als Begründung für den Sofortvollzug gegenüber dem Verwaltungsgericht
Stuttgart die nachfolgende Formulierung verwendet (die dann vom Gericht
übernommen wurde):
„Ein potentiell jederzeit wieder eintretendes Hochwasserereignis hätte
erhebliche finanzielle Nachteile für die betroffenen Bürger, aber auch für die
öffentliche Hand. Hinzu kommen Gefährdungen an körperlicher Unversehrtheit und
Eigentum vieler Bürger.“
Damit ist nun
öffentlich von Herrn Jäger und dem Verband selbst klargestellt worden, dass die
Talbebauung in Oppenweiler hochriskant, ja sogar lebensbedrohlich ist. Nahezu
die gesamte Bebauung in den betroffenen Bereichen – mit Ausnahme der
Burggartenstraße – wurde erst in den letzten Jahrzehnten gebaut. Noch Anfang
der sechziger Jahre gab es nahezu keine Bebauung im betroffenen Talbereich.
Diese enorme Bebauung wurde erst unter Altbürgermeister Brischke seit Ende der
siebziger Jahre massiv vorangetrieben. Die gleichen Gemeinderäte, die sich
heute für den Hochwasserschutz feiern, sind auch diejenigen, die große Teile dieser
Bebauung überhaupt erst ermöglicht und mitgenehmigt haben. Unternehmen wie z.
B. die Firma MBO waren bereits Anfang der siebziger Jahre vom Hochwasser
betroffen, haben dann aber trotzdem selbst weiter das Tal verengt und sogar im
Jahr 2008 einen weiteren Neubau erstellt, der 2011 ebenfalls Hochwasserschäden
erlitt.
Das Leben der
Familie Lind, die keinen Schutz erhält, wurde erst durch diese massive Bebauung
im Tal überhaupt so gefährdet, dass sogar das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit
der Entscheidung des Wasserverbandes, die Familie ungeschützt zu lassen, als
„sehr zweifelhaft“ eingestuft hat.
Nicht wir als
Kläger sind deshalb dafür verantwortlich, dass diese Gefahren in Oppenweiler überhaupt
bestehen, sondern allein die, die diese Bebauung genehmigt haben und allen
voran die Unternehmer selbst, die in ein historisch immer wieder überflutetes
Tal Fabriken gebaut haben und heute vom Steuerzahler subventionierten
Hochwasserschutz erhalten.
Der Antrag
auf Sofortvollzug wurde nur deshalb rechtskräftig, weil wir nicht noch einmal mehrere
tausend Euro für die nächste gerichtliche Instanz ausgeben wollten gegen eine
Baumaßnahme, die bis zur Entscheidung der nächsten Instanz ohnehin fertig
gestellt sein wird. Das Verwaltungsgericht hat seine Entscheidung ohne
Vorwarnung oder Fristsetzung uns gegenüber gefällt. Wir haben Ende Oktober 2012
den begründeten Antrag gestellt. Das Landratsamt hat erst Ende Januar – also 3
Monate später – dazu Stellung genommen. Das daraufhin von uns beauftragte
Gutachten gegen die teilweise fachlich falschen Behauptungen des LRA wurde Anfang März fertig. Kurz darauf lag die Entscheidung des
Verwaltungsgerichtes bereits vor. Wir hatten keine Chance, auf die
Stellungnahme des LRA mittels eines Gutachtens zu reagieren, da uns keine Frist
zum Einspruch gesetzt, sondern vom Gericht direkt eine Entscheidung gefällt
wurde, ohne unsere Meinung zu den Ausführungen des LRA überhaupt zu hören. Nur
deshalb kann sich Herr Jäger heute im Glanz des gewonnenen Verfahrens sonnen:
nicht, weil alles seine Richtigkeit hat, sondern weil wir keine Chance bekamen,
auf die Behauptungen des LRA zu reagieren.
Gegen den
Sofortvollzug der Hochwasserschutzmaßnahmen in Zell wurde von uns weder ein Antrag
gestellt noch eine Klage eingereicht, da wir hier als Oberlieger nicht direkt
betroffen sind. Diese Aussage des Verbandes ist wie so oft falsch und
irreführend.