Rüflensmühle

Rüflensmühle

Sonntag, 29. April 2012

Mühlkanal - "bedeutendes Zeugnis mittelalterlichen Wasserbaus"

Hier ein paar Impressionen eines mittelalterlichen Mühlkanals; er wird vor Ort auf den Hinweistafeln sogar als "bedeutendes Zeugnis" beschrieben. Wo könnte dieser herrliche, malerische Mühlkanal wohl sein?





Dann wollen wir es mal auflösen, unser Bilderrätsel: dieser wunderschöne Kanal befindet sich in Backnang, es handelt sich um den Kanal der Layer'schen- bzw. Burgermühle.







Was aber hat die Stadtverwaltung Backnang damit vor? Genau, er soll im Rahmen des Hochwasserschutzes von der Murr abgetrennt werden - und warum? Richtig, weil es zwischen 200.000 und 300.000 Euro kosten würde, jeweils einen Schütz am Anfang und einen Schütz am Ende einzubauen. Und man kann es sich schon denken: für so etwas hat man wie immer kein Geld, also muss auch diese Wasserkraftanlage weg. Dabei ist eine neue Anlage in gleicher Größe sogar noch teurer in der Errichtung und der Mühlkanal ist doch wirklich ein wunderschönes Biotop mitten in der Stadt!?

Ebenfalls bezeichnend dabei ist, dass Backnang schon im 13. Jahrhundert im Zeitalter der Industrialisierung war - nein, das war nicht das Mittelalter, wie manch einer denken könnte. Wie sagte doch Herr Bürgermeister Balzer über den Mühlkanal in der Backnanger Zeitung vom 10. März 2012: "Relikt der Backnanger Industriegeschichte". Naja, man darf sich ja mal um ein paar Jahre vertun, der Kanal ist ja auch erstmals um 1245 erwähnt worden, also kurz vor der Industrialisierung von Backnang ;-). Obwohl man fast vermuten könnte, dass Teile von Backnang heute noch in der Denkweise des Mittelalters verankert sind ;-)

Dazu hat mich bei der BUND-Veranstaltung Herr Willy Härtner von den Backnanger Grünen angesprochen. Er meinte, dass die Stadt wohl leider keinen Betreiber für die Wasserkraftanlage mehr hätte und deshalb die Anlage stilllegen müsse :-(. Mir gefallen die Anlage und der Kanal, also habe ich gleich angeboten, dass dies kein Problem ist und dass ich die Anlage vom derzeitigen Betreiber gerne übernehme. Komischerweise wusste dieser gar nichts davon, dass er die Wasserkraftanlage nicht mehr betreiben will, als ich ihn gefragt habe, welche Ablösesumme er sich denn vorstellen würde. Er hat dann sofort mit Herrn Härtner Kontakt aufgenommen; mal sehen, ob man diese Wasserkraftanlage retten kann.

Ja, offensichtlich mag man keine Wasserkraft in Backnang und Oppenweiler, wieso auch? Der Strom dort kommt ja aus der Steckdose...

Samstag, 28. April 2012

An alle Kritiker: Grundrechte Meinungsfreiheit und Eigentum

Da mir immer wieder von "Stammtischkritik" an meiner Person berichtet wird, die sogar inzwischen wohl soweit geht, dass man mich und meine Familie aus dem Dorf vertreiben will, auch dazu einige Zeilen:

Wenn ich mich schon mit meiner Meinung in die Öffentlichkeit begebe, dann sollten Sie als Kritiker auch so viel Mumm haben, Ihre Meinung öffentlich zu äußern. Konstruktiver als von meiner Seite kann man doch gar nicht kritisieren, wer sonst legt schon eine eigene Rückhaltebeckenplanung (!) als Diskussionsvorschlag vor?

Dann lassen Sie Ihre Kritik doch endlich einmal hören! Heimliche Kommentare wie "alles nur wegen dem einen" und "das sch... Wehr an der Rüflensmühle" (hierzu verweise ich gerne auf unseren Post zu diesem Sachverhalt!) bringen uns in diesem Zusammenhang nicht weiter.

Außerdem sollten alle Kritiker damit anfangen, unser Grundgesetz zu lesen. Dort ist die freie Meinungsäußerung (Artikel 5 Grundgesetz) als eines der wichtigsten Grundrechte garantiert. Diese Meinungsfreiheit steht natürlich auch allen meinen Kritikern zu, nur bin ich der Meinung, Sie sollten alle dazu auch öffentlich den Mut haben, wenn Sie meine Familie schon aus dem Dorf vertreiben wollen, wie mir nun schon mehrfach berichtet wurde!

Und wenn Sie schon am Lesen sind, dann sollten Sie sich auch gleich mit Artikel 14 Grundgesetz beschäftigen. Dieser garantiert das Eigentum in unserem Land. Und eines dürfen Sie alle nicht vergessen, ein Unternehmen und ein Wasserrecht sind nun mal geschütztes Eigentum!

Das Bundesverfassungsgericht hat dazu eine in einem Urteil recht eindeutige Meinung:

"Nach Art. 14 Abs. 3 Satz 1 GG ist eine Enteignung nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Die Enteignung ist damit ihrer Funktion nach ein Mittel zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben. Sie muß mit dem erklärten Ziel erfolgen, das Eigentumsobjekt für eine konkrete, dem Wohl der Allgemeinheit dienende Aufgabe zu gebrauchen. Aus fiskalischen Gründen oder allgemeinen Zweckmäßigkeitserwägungen heraus darf nicht enteignet werden. Darüber hinaus muß eine Notwendigkeit für den Eigentumserwerb vorliegen. Er kommt nur in Betracht, wenn es zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe unumgänglich erforderlich ist, den konkreten Eigentumsgegenstand in die Hand des Staates zu bringen (vgl. BVerfGE 38, 175 <179 f.>; 56, 249 <261>)"

"[...]Die Enteignung ist kein Instrument, um unliebsamen vertraglichen Bindungen der öffentlichen Hand zu entgehen. [...]"

Freitag, 27. April 2012

Klarstellung: Wirtschaftlichkeit der Rüflensmühle


E-mail von Bürgermeister Steffen Jäger vom 08.03.2011 an mich:

"[...] Die Bedeutung der Wasserkraft auch für die künftige Energiegewinnung ist unbestritten [...]"


Von Herrn Bürgermeister Steffen Jäger wurde bei der öffentlichen Gemeinderatssitzung in Oppenweiler, bei der über die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens mit der Variante 3b am 27.03.2012 entschieden wurde, öffentlich - in meinem Beisein - mitgeteilt, dass die Studie Ausbaupotenziale der Kleinen Wasserkraft im Einzugsgebiet des Neckars folgendes aussagen würde (wörtlich aus der "Brücke" vom 3. April 2012):

"Bei Zugrundelegung der genehmigten Wassermenge kommt man zu dem Ergebnis, dass die Wasserkraft an der Rüflensmühle unwirtschaftlich ist. Ebenfalls belegt wird dies durch die Studie Ausbaupotenziale der Kleinen Wasserkraft bis 1000 kW im Einzugsgebiet des Neckars" unter Berücksichtigung ökologischer Bewirtschaftungsziele (Auftraggeber: Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft BW, Bearbeitung Büro am Fluss, Mai 2011). Nach dieser ist der Standort Rüflensmühle als unwirtschaftlich einzustufen".

Die Internetseite des Ministeriums sagt zur Studie:

"Dabei wurden sowohl Ausbaupotenziale an bereits für die Wasserkraft genutzten Standorten abgeschätzt wie auch Neubaupotenziale an noch nicht genutzten Querbauwerken ermittelt. Bei der Bewertung der einzelnen Standorte wurden die ökologischen Gesichtspunkte berücksichtigt, insbesondere die Durchgängigkeit und die Abflussverhältnisse. Die hierfür erarbeitete Methodik ist in der Potenzialstudie ausführlich beschrieben." 

Die Studie hat also nur das AUSBAUPOTENTIAL der Rüflensmühle untersucht und NICHT den gesamten Standort und dessen gesamte Wirtschaftlichkeit bewertet.

Die Studie sagt für die Rüflensmühle aus, dass ein Ausbau von 43 kW auf 53 kW möglich wäre, aber mit Ausbaukosten in Höhe von ca. 350.000 Euro unwirtschaftlich sei. Weiter nimmt die Studie eine ökologische Mindestwassermenge von 208 l/sec an. Gemäß "Brücke" vom 03.04.2012 und Schreiben vom LRA (siehe Post Mindestwasser) werden aber für die neue Murr 800 l/sec gefordert, d. h. fast 4-mal so viel wie von der Studie festgelegt. Diese Diskrepanz wurde vom Landratsamt bis heute nicht aufgeklärt, die Herausgabe der Daten zur geforderten Mindestwassermenge an der Rüflensmühle wird vom LRA seit über einem Jahr verweigert.

In der Realität kann die Rüflensmühle von 30 kW auf 55 kW ausgebaut werden. Die Baukosten für das Kraftwerk liegen nach aktuellem Kostenvoranschlag unter 130.000 Euro. Das Thema Fischpass muss erst noch geklärt werden (siehe Post Fischpass). Dies bedeutet, dass der Studie eine falsche Datenbasis zugrunde liegt. Damit ist der Ausbau und auch der Anlagenstandort Rüflensmühle nach aktuell gültigem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 ein sehr wirtschaftlicher und damit auch problemlos ausbaubarer Standort - ganz im Gegensatz zu der Behauptung von Herrn Jäger!

Dies ist ein schnell und einfach nachprüfbares Beispiel, was von den Argumenten des Wasserverbandes Murrtal und vor allem des Vorsitzenden Herrn Jäger gegen die Rüflensmühle zu halten ist. Dankenswerterweise wurde diese Aussage in der "Brücke" öffentlich abgedruckt!

Diese Behauptung über die Aussage der Studie zur Wirtschaftlichkeit der Rüflensmühle wird sogar auf der aktuellen Verbandsinternetseite weiter aufrecht erhalten (Besucht am 17.05.2012).



Mittwoch, 25. April 2012

Satzung Wasserverband Murrtal: kein Schutz für einzelne, offenbar willkürlich ausgewählte Bürger

Die Satzung des Wasserverbandes Murrtal enthält doch tatsächlich folgenden Absatz bezüglich "Aufgaben des Verbands und Verbandsanlagen":
"Planung und Bau von Objektschutzmaßnahmen (mit Ausnahme von Mühlengebäuden bzw. Gebäuden mit ehemaliger bzw. noch in Betrieb befindlicher Wasserkraftnutzung) als Ergänzung von gebietlich und örtlich wirkenden Hochwasserschutzanlagen [...]"

Hier muss man sich doch fragen, wie willkürlich hier einzelne Gebäude ausgenommen werden? Ich dachte, in Deutschland sind alle Menschen gleich? Im Murrtal wohl nicht, wenn man auch an die Situation der Familie Lind denkt. Scheinbar muss auch dort eine "Wasserkraftanlage" gewesen sein? Denn auch die Familie Lind erhält - entgegen der Satzung - keinen Hochwasserschutz...

Besonders "interessant" und zweifelhaft wird es, wenn man dann einen Blick in die innerörtliche Planung für Zell wirft. Was wird dort geplant? Genau: die ehemalige Mühle Zell mit ehemaliger Wasserkraftnutzung (!) wird dort mit Dämmen und Wänden vor Hochwasser vom Wasserverband geschützt...

Langsam könnte man diese massive Vorgehensweise gegen die Rüflensmühle fast schon persönlich nehmen...

Dienstag, 24. April 2012

Klarstellung: Fischpass und Bauherr der Wehranlage

Die Rüflensmühle hat seit 1965 einen Fischpass. Dieser wurde im Zuge der Erlaubnis für den Höherstau errichtet, siehe den entsprechenden Post dazu. Gemäß Schreiben vom Landratsamt Backnang vom 06.03.1970 entspricht der vorhandene Fischpass den geplanten und genehmigten Unterlagen und war deshalb nicht zu beanstanden, sondern in Ordnung. Im gleichen Schreiben findet sich auch die Aufforderung des LRA Backnang an die Gemeindeverwaltung Oppenweiler, das defekte Querbauwerk im Auslaufbereich des Mühlkanales zu sanieren. Dieser Aufforderung ist die Gemeindeverwaltung Oppenweiler NIE nachgekommen. Erst als die Murr Gewässer erster Ordnung und damit das Land selbst unterhaltspflichtig wurde, wurden diese Arbeiten in den neunziger Jahren ausgeführt (!).

Fischpass der Rüflensmühle

Demnach hat sich die Stadt Backnang eine komplette Generation Fischpass für zwei Wehranlagen eingespart, wenn jetzt von der Rüflensmühle ein neuer Fischpass gefordert wird, weil der vorhandene und genehmigte Fischpass nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.

Für die Rüflensmühle müsste jedoch vor dem Bau eines Fischpasses geklärt werden, wer eigentlich zum Bau des Fischpasses wirklich verpflichtet ist, d. h. wer Eigentümer der Wehranlage ist. Diese Frage hat ein juristisches Gutachten aufgeworfen, das ich im Zuge der Forderungen des LRA nach einem neuen Fischpass in Auftrag gegeben habe.

Zu Grunde liegender Sachverhalt:

Um das Jahr 1898 wurde nämlich von der Gemeindeverwaltung Reichenberg - im Zuge der ersten Murrverlegung (!) - das feste Steinwehr an der Rüflensmühle abgebrochen und durch das heute vorhandene Stahlwehr ersetzt. Das heißt, die Gemeinde Reichenberg war Planer und Bauherr der Wehranlage und NICHT die Familie Küenzlen! Die Familie Küenzlen hat damals ebenfalls versucht, den Bau dieser Wehrkonstruktion aufzuhalten, da ein festes Wehr (wie bei der Rüflensmühle bis 1898 vorhanden) bei Hochwasser viel problemloser ist und keinen Bedienaufwand erfordert hat. Die Familie Küenzlen hatte mit dieser neuen Wehrkonstruktion über 110 Jahre nur hohe Kosten und Probleme, die alleine von der Verwaltung Reichenberg verursacht und danach vollständig ignoriert wurden. Weiter war bereits zu diesem Zeitpunkt, d. h. 1898, in der Brücke ein Fischpass eingeplant; warum dieser nicht von der Verwaltung Reichenberg gebaut wurde, konnte bisher nicht nachvollzogen werden.

Planung Fischpass Wehr an der Rüflensmühle, 1898

Damals hat Victor Küenzlen für sich und seine Rechtsnachfolger nur die Bedienung und den Unterhalt der Wehranlage übernommen - unter der Voraussetzung, dass ihm bei Hochwasser und Eisgang von der Gemeindeverwaltung ausreichend Unterstützung entgegen gebracht wird. Im Jahre 1929 waren 11 namentlich genannte Personen aus Oppenweiler/Reichenberg zur Unterstützung bei Hochwasser und Eisgang auf Kosten der Gemeindekasse zur Hilfe gegenüber der Familie Küenzlen verpflichtet.

Wasserwehr an der Rüflensmühle von 1929
Wasserwehr an der Rüflensmühle mit 11 Personen, 1929

Seit Jahrzehnten, d. h. ab der Amtszeit von Bürgermeister Brischke, unterstützt die Verwaltung von Oppenweiler nur noch minimal, da man seither in Oppenweiler die Meinung vertritt, dass die Wehranlage alleine ein Problem der Familie Küenzlen ist; dies wird auch in der Öffentlichkeit so gesehen. Die Historie aber, die zur Wehranlage geführt hat, wird einfach ignoriert und abgestritten. Aus diesem Grund gibt es seit Jahrzehnten immer wieder Streitigkeiten zwischen der Familie Küenzlen und der Verwaltung von Oppenweiler.

Das heißt also, bevor das LRA einen neuen Fischpass fordert, müsste erst einmal die Rechtslage an diesem besonderen Standort - ggf. gerichtlich - aufgearbeitet werden, um festzustellen, wer zum Bau der Umgehung des Querbauwerkes verpflichtet ist. So lange diese Frage nicht einmal einwandfrei geklärt ist, sind auch die Forderungen des LRA nach einem neuen Fischpass nicht ohne weiteres durch das LRA durchsetzbar.

Da ich kein Interesse an Gerichtsprozessen habe, habe ich - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - beim Erörterungstermin im Dezember 2011 einen freiwilligen Beitrag für den Bau des Biotopwasserlaufes/der Sohlgleite in Variante 3K angeboten; diesen Beitrag hat Herr Jäger abgelehnt.

Montag, 23. April 2012

Klarstellung: Höherstau an der Rüflensmühle

Immer wieder wird von Seiten der Verwaltung - allen voran Herrn Jäger - die Behauptung aufgestellt, dass wir einen illegalen Höherstau betreiben, d. h. gegenüber unserem Altrecht zusätzlich illegal Wasser aufstauen. Wir möchten mit diesem Gerücht nun endlich aufräumen, das hartnäckig in der Presse verbreitet wird.

Der Höherstau existiert bereits seit beinahe 100 Jahren (vermutlich sogar schon länger, nach alten Briefwechseln in unserem Archiv) und wurde 1965 offiziell von meinem Vater beantragt und damals für 30 Jahre genehmigt. Im Jahre 1994 haben wir die Verlängerung der Genehmigung beantragt, die Ende 1995 auslief. Im Jahr 1997 (!), also ganze drei Jahre später, hat sich das Landratsamt zum ersten Mal überhaupt zum Antrag geäußert! Dann gingen bis zum Jahr 2000 diverse Briefwechsel zwischen LRA und uns hin und her, deren Inhalt jedoch nie der Höherstau an sich, sondern andere Themen wie z. B. Böschungsunterhalt und ähnliches waren.

In den Jahren danach kam das Thema immer wieder sporadisch auf, bis man die Diskussion über den Ausbau der Wasserkraftanlage im Zuge der Hochwasserschutzplanung ausgesetzt hat, bis klar ist, welche Hochwasserschutzmaßnahmen überhaupt realisiert werden sollen. Es gibt somit keine (!) rechtsverbindliche Aufforderung des LRA, dass die Stauhöhe reduziert werden muss.

Mittlerweile zieht sich dies also seit 17 Jahren (!!) hin. Kein Mensch wird doch glauben, dass das LRA einen Zustand, der illegal ist, tatsächlich ganze 17 Jahre lang stillschweigend dulden würde? Das tut es auch nicht, denn auch das LRA weiß, dass die Stauhöhe nicht von uns reduziert werden darf. Der Grund dafür ist ein im Jahre 1998 nach § 32 NatSchG kartiertes und streng geschütztes Feuchtbiotop direkt neben unserem Staugebiet, das bei einer Verringerung der Stauhöhe trocken fallen würde. Die Naturschutzverbände haben uns dies auf Anfrage schriftlich bestätigt, d. h. der Naturschutz lehnt eine Reduzierung der Stauhöhe auf Grund des Biotopes ab!

Feuchtbiotop im Staugebiet der Rüflensmühle, Sommer 2011

Wir würden uns deshalb nach dem Gesetz strafbar machen, wenn wir in das Biotop eingreifen, d. h. die Stauhöhe selbst reduzieren. Es ist schlichtweg nach dem Naturschutzgesetz verboten, die Stauklappen zu entfernen!

In der "Brücke" (Mitteilungsblatt von Oppenweiler) vom 03. April 2012 wird das KIT von der Universität Karlsruhe damit zitiert: "im Hochwasserfall kann es bei vernachlässigter Stausteuerung durch den Höherstau zu einem frühen Zeitpunkt zum Ausufern aus dem Gewässerbett kommen". Diese Behauptung lässt bei mir die Frage aufkommen, ob man sich die Stauhaltung von Seiten der Universität Karlsruhe überhaupt angeschaut und deren Funktionsweise verstanden hat?

Bei ca. 60 cm Pegelstand Oppenweiler legen sich die Stauklappen bereits um 90° um und haben damit keinerlei Stauwirkung mehr (!). Die Stauklappen werden durch einfache Gewichte gehalten und werden ganz von alleine über den Wasserdruck nach vorne/unten gedrückt. Diese Stauklappen können somit gar nicht zu einem zusätzlichen Aufstau im Hochwasserfall beitragen, wenn der Schütz nicht gezogen wird. Damit kommt es auch nicht zu einer früheren Überflutung bedingt durch die Stauklappen, wie in obigem Zitat dargestellt.

Über Gewichte gehaltene Aufsatzklappen am Wehr der Rüflensmühle

Sonntag, 22. April 2012

Klarstellung: Mindestwasser an der Rüflensmühle

Da bisher vom Wasserverband in der Öffentlichkeit immer nur von einer Forderung des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis von 800 l/sec Mindestwasser für die neue Murr die Rede ist, will ich diese Aussage nachfolgend einmal klarstellen.

Mit Schreiben vom 28.03.2011 "Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) an der Rüflensmühle" hat das LRA uns 2 Alternativen zum Mindestwasser aufgezeigt:

Alternative 1)
Wenn im Bereich der Rüflensmühle ein Fischpass gebaut wird (obwohl ein genehmigter Fischpass bereits seit 1965 vorhanden ist!), sind für den Fischpass 250 l/sec an Mindestwasser einzuhalten. Weiter müssen im Altarm über die Wehranlage weitere 250 l/sec verbleiben, d. h. diese Variante fordert insgesamt 500 l/sec an Mindestwasser im Altarm.

Mit Schreiben vom 22.06.2011 hat uns das LRA bestätigt, dass die erforderliche Mindestwassermenge heute schon durch den vorhandenen Fischpass eingehalten wird!

Die Variante 3K für das Rückhaltebecken übertrifft diese Forderung bei weitem. Variante 3K hat nur im Biotopwasserlauf/in der Sohlgleite die erforderliche Mindestwassermenge. Durch das neu geplante Kraftwerk als Erweiterung steht bei Niedrigwasserzeiten, d. h. im Sommer, direkt am Ende der Sohlgleite die gesamte Wassermenge aus dem neuen Kraftwerk wieder im Altarm zur Verfügung. Das bedeutet, dass gegenüber der heutigen Situation die Forderung des LRA in Bezug auf die WRRL für den Altarm der Murr damit sogar mit deutlich mehr als nur 500 l/sec im Altarm bei weitem übertroffen wird.

Alternative 2)
Wenn für die neue Murr 800 l/sec Mindestwasser zur Verfügung gestellt werden, ist kein Fischpass an der Rüflensmühle notwendig. Diese Variante wurde direkt nach Erhalt des Schreibens gegenüber dem Wasserverband nachdrücklich abgelehnt!


Ob diese sehr hohen Mindestwasserforderungen des LRA insgesamt überhaupt sachlich korrekt und ökologisch notwendig sind, konnte bisher nicht von uns durch einen Sachverständigen beurteilt werden, da das LRA seit über 12 Monaten eine sachliche Begründung dieser geforderten Wassermengen - trotz mehrfachen schriftlichen Nachfragens - ignoriert.

Samstag, 21. April 2012

"Aktiver Hochwasserschutz": Auffüllung des Parkplatzes am Freibad in Backnang

Man soll es wirklich nicht glauben, man diskutiert aller Orten über Hochwasserschutz an der Murr. Was aber macht aktuell die Stadt Backnang? Sie bringt auch noch die Parkplätze des Freibades in "Hochwassersicherheit" und vernichtet damit weiteren extrem wichtigen Rückhalteraum für die Innenstadt. Nur weil alle paar Jahre einmal für ein paar Stunden ein Parkplatz nicht benutztbar wäre...


Man beachte die Sitzbank am linken unteren Bildrand, die die Höhe der Auffüllung zeigt. Wir sprechen hier über fast einen Meter!

Ja, trockene Parkplätze sind der Stadt wichtig, man denke dabei z. B. an die Obere Walke oder die Bleichwiese. Dafür darf auch schon einmal ein Rückhaltebecken etwas größer werden, auch wenn dafür dann eine 800 Jahre alte Wasserkraftanlage in der Rüflensmühle stillgelegt werden muss... Man muss eben einfach Prioritäten setzen, Parkplätze sind wichtig in Backnang!

Da fällt einem doch nichts mehr ein, oder??

Donnerstag, 19. April 2012

Fotovoltaik statt Wasserkraft?

Auch hierzu gibt es noch einen hübschen Kommentar aus dem Gemeinderat. Wie sagte Frau Rauh bei ihrer Rede am 31.01.2012:
"[...] In diesem Jahr soll nun die zweite Fotovoltaikanlage in der Gemeinde, diesmal auf dem Feuerwehrgerätehaus, erstellt werden. Wir haben in den letzten Jahren viel Zeit verschlafen, finanziell ist diese Art der Stromgewinnung nicht mehr sehr interessant, aber wir leisten einen guten Beitrag für unsere Umwelt.[...]"

Seltsam, mir hatte doch Herr Bürgermeister Jäger eine Fotovoltaikanlage im Tausch gegen mein Wasserrecht angeboten und mir dies als gutes Angebot angepriesen. Nun soll so eine Anlage "finanziell nicht mehr sehr interessant" sein? Kein Wunder, dass mir bisher kein Wasserkraftanlagenbetreiber seine Anlage im Tausch gegen eine solche Fotovoltaikanlage abgeben wollte, dabei habe ich schon einige gefragt. Aber wenn man die Kaufpreisentwicklung für Wasserkraftanlagen anschaut, verwundert es eigentlich nicht, dass keiner tauschen will.

Seltsam nur, dass auch die Wasserkraft unter die regenerativen Energien fällt und damit gemäß der Europäische Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen "ein guter Beitrag für unsere Umwelt" ist.

Die Wasserkraft ist aber in der ganzen "Hochwasserschutzdiskussion" immer eine ganz böse Energie, die angeblich gegen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie verstößt (obwohl diese in keiner Zeile das Abreißen von bestehenden Wasserkraftanlagen fordert, sondern vielmehr eine Fischtreppe mit Mindestwasser ihre Anforderungen schon erfüllt).

Naja, man kann eine unpassende Richtlinie (nämlich eben die oben genannte zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen) auch einmal vergessen, oder? Dennoch, vielleicht sollte man in Oppenweiler diese zweite Richtlinie trotzdem einmal lesen? Oder in Backnang, wenn man dort auch noch eine weitere Wasserkraftanlage im Rahmen des Hochwasserschutzes stilllegen will, weil der Betreiber sie angeblich nicht mehr betreiben möchte; dieser wusste aber bei unserem Telefonat am Samstag morgen gar nicht, dass er das nicht mehr möchte - dazu später mehr...

Dienstag, 17. April 2012

Oppenweiler und das liebe Geld....

Wie sagte doch die Gemeinderätin Frau Rauh in ihrer Haushaltsrede am 31.01.2012 :
"[...] Wenn wir in Oppenweiler weiterhin so schwäbisch vorsichtig-optimistisch wirtschaften, das Wünschenswerte und Nötige abwägen und verwirklichen, leben wir weiterhin auf einem stabilen Niveau.[...]"
"[...]  Im Sparstrumpf der Gemeinde verbleiben nach Abzug der Ausgaben und vorsichtigen Schätzungen von Frau Weiß am Jahresende noch ein Plus von knapp 6 Millionen Euro. Bei einer Prokopfverschuldung von 0,- Euro sind wir somit weiterhin eine schuldenfreie Gemeinde.[...]"

Welche Folgen so etwas haben kann, zeigt der Hochwasserschutz ganz deutlich, wenn man ganze Familien ohne Schutz lässt, weil man aus der Gemeindekasse für diese Betroffenen etwas beisteuern müsste. Man will aber lieber kein Geld ausgeben für diese einfachen Familien, da sie auf der einen Uferseite ja laut Bürgermeister Jäger wussten, dass dort Hochwassergefahr besteht, während die Unternehmen auf der direkt gegenüberliegenden anderen Uferseite dies auch Jahrzehnte später scheinbar noch nicht wissen konnten.

Familie Lind und ihre Nachbarn beim Hochwasser 2011; es gibt keinen Schutz für diese Familien in Oppenweiler

Für den Schutz der Bauplätze dieser Unternehmen hat man Geld, nachdem das Regierungspräsidium bereits 2005 die Förderung der Dämme für heutiges Ackerland, d. h. für Teile des Baugebiets Seelenwinkel, abgelehnt hat.

Heute noch unbebaute Teile vom Baugebiet Seelenwinkel sollen eingedeicht werden

Selbst bis 2008/2009 wussten die Unternehmer wohl noch nichts von der Hochwassergefahr, als der letzte große Firmenneubau in dieses überflutungsfährdete Gebiet gebaut wurde ...

Firmenneubau aus dem Jahre 2008/2009 beim Hochwasser 2011; auf dieser Uferseite soll umfangreich vor Hochwasser durch Dämme und Wände geschützt werden

Als ganz einfaches und wirklich plakatives Beispiel des "Geldspeichergedankens" kann man das Brückengeländer an der Brücke nach Reichenbach heranziehen. So "sparsam" ist man in Oppenweiler. Einen Teil hat man ersetzt, den Rest lässt man. Die alten, verrosteten Geländer haben ja schließlich Bestandsschutz und müssen nicht zwingend ausgetauscht werden, verlangt ja keiner. Nur besorgte Bürger stört so ein vergammeltes Brückengeländer. Ob diese in der heutigen Zeit unsicher sein könnten, spielt da nur eine ganz untergeordnete Rolle, wenn es um das mühevoll gehortete Geld in der Gemeindekasse geht.

Interessanterweise konnte man in 2011 aber das Freibad mit fast 300.000 Euro subventionieren ("Die Brücke" vom 07.12.2011). Eine ähnliche Summe wäre notwendig, um den Familien Lind und den Nachbarn den Verkauf der Häuser zu ermöglich (ein Unternehmer hätte Interesse, das Gelände als Parkplatz zu erwerben), damit diese Familien dort wegziehen können. Das heißt, mit ein bis zwei Jahren der "Freibadsubvention" könnte man diese Familien entschädigen, die die ganz großen Verlierer der Bausünden von Oppenweiler in diesem Bereich sind (das Gelände könnte ja dann anderweitig verwertet werden)! Man sollte endlich zu den massiven Fehlern der letzten Jahrzehnte stehen und diese nun ausgleichen, man hat ja schließlich mehr als genug Geld im "Speicher".



Freitag, 13. April 2012

Gestatten, mein Name ist Asterix

... zumindest, wenn es nach der Backnanger Zeitung geht, die heute einen Artikel über die Veranstaltung des BUND veröffentlicht hat. Hier wird nun noch einmal das ein odere andere aufgeklärt, was bisher in der Öffentlichkeit ganz anders dargestellt worden war.

Und der "Mühlen-Asterix" wird sein "Dörflein" gegen die örtlichen Jäger - mit Hilfe seines Zaubertrankes - weiter verteidigen...

Donnerstag, 12. April 2012

BUND-Veranstaltung brachte für die Zuhörer unerwartet viele neue Erkenntnisse ;-)

Der Aufwand für die BUND-Veranstaltung hat sich wirklich gelohnt. Wir hatten über 40 Teilnehmer mit sehr vielen Diskussionen und Nachfragen. Es ist schön zu sehen, dass es doch noch genügend Leute gibt, die sich für dieses Thema interessieren und der Verwaltung nicht einfach ungeprüft jedes Wort glauben.

Endlich hatten wir die Chance, dass wir unser Thema einmal vorstellen konnten. In den ganzen Verwaltungsverfahren sollte man endlich die Bürger mit einbinden und bei solchen Entscheidungen vor den entsprechenden Gremien sprechen lassen!

Deshalb ganz herzlichen Dank an alle Teilnehmer, den BUND und seine super engagierten Mitglieder, die anwesenden Mitglieder des Backnanger Stadtrates, meine beiden Vortragskollegen und Herrn Willi Halder, dessen Interesse am Bürger wirklich vorbildlich ist. Wir sollten mehr solche Politiker haben, die dem Bürger wieder eine faire Chance geben und ihnen auch zuhören. Diese Veränderung braucht unser Land dringend!


Herr Jerusalem vom BUND bei seinen einleitenden Worten


Die Redner Dr. Jürgen Küenzlen, Dieter Lind und Prof. Andreas Brunold

Interessierte Zuhörer: Willi Halder und Willy Härtner von den Grünen

Samstag, 7. April 2012

Keine neuen Erkenntnisse bei der Veranstaltung des BUND nächste Woche?

Heute morgen erschien in der Backnanger Kreiszeitung ein Artikel, in dem die Stadtverwaltung der Stadt Backnang und der Wasserverband Murrtal ihre Teilnahme an der Infoveranstaltung des BUND nächsten Mittwoch abgesagt haben. Grund: Erneute Diskussionen würden zu keinen neuen Erkenntnissen führen. Zudem seien
"der Variantenvergleich mit allen dazugehörigen Prüfungen und Gutachten [...] aus Sicht des Wasserverbandes abgeschlossen und ausreichend in der Öffentlichkeit und allen Beteiligten bekannt gegeben.“ worden.
Diese Einstellung ist wirklich interessant, wenn man bedenkt, dass unsere Planungsvariante (die Variante 3K) neulich in der Gemeinderatssitzung von Oppenweiler, in der die Entscheidung für Variante 3b gefallen ist, die unsere Enteignung nach sich zieht, als zu wenig überprüfbar bezeichnet wurde, weil nicht genügend Unterlagen zur Prüfung vorlagen. Dabei lagen der Gemeineverwaltung sowohl eine detaillierte Planungszeichnung als auch eine an die 20 Seiten umfassende Erläuterung vor, die auch sehr genau erklärt hat, wie wir uns die Variante 3K vorstellen. Aber als Bürger ist man wohl seit neuestem auch dafür zuständig, eine solche Planung bei einem Ingenieurbüro in Auftrag zu geben und diese Planung komplett aus eigener Tasche zu bezahlen.

Auch interessant ist die Tatsache, dass der Gemeindeverwaltung Oppenweiler und dem Stadtrat Backnang ein - wie wir gehört haben - 80- bis 90-seitiges Papier (eine "Synopse") vorgelegt wurde, das die Varianten 3a, 3b und 3K miteinandern verglichen hat. Und das dann zur Entscheidung für 3b geführt hat. Wir haben die Synopse aber nie gesehen. Da man uns, so denke ich, schon als "Beteiligte" ansehen kann, stellt sich die Frage, warum uns dieses Papier nicht, wie oben im Zitat aufgeführt, "bekannt gegeben wurde". Soviel zum Thema Transparenz im Planungsprozess.

Wie auch immer, wir können schon jetzt sagen, dass es bei der Veranstaltung nächste Woche sehr viele neue Erkenntnisse für die Teilnehmer geben wird...

Die Energiewende geht uns alle etwas an!

Stellungnahme der Landesregierung zur Bedeutung der kleinen Wasserkraft

Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft

27. Zu dem Antrag der Abg. Elke Brunnemer u. a. CDU und der Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Drucksache 15/660 
– Bedeutung der Kleinen Wasserkraft in Baden-Württemberg

Dort heißt es beispielsweise:

"[...] Die Erstunterzeichnerin des Antrags verwies auf die Antragsbegründung und erklärte, der Ausbau der Kleinen Wasserkraft in Baden-Württemberg sei auch deshalb so wichtig, weil diese Form der Energieerzeugung grundlastfähig sei."
und 
"[...] Ein Abgeordneter der CDU vertrat den Standpunkt, im Sinne des Klimaschutzes sollte jede Möglichkeit, in Wasserkraft zu investieren – ob nun durch die Modernisierung bestehender Anlagen oder den Neubau von Anlagen –, genutzt werden. Dies gelte umso mehr, als die Wasserkraft eine grundlastfähige Form der Energieerzeugung sei. Er halte daher auch die Förderung kleiner Anlagen für sehr wirksam, die überdies den Vorzug hätten, dass sie interessierten Besuchern, darunter gerade auch Kindern und Jugendlichen, die technischen Methoden zur umweltfreundlichen Energieerzeugung nahebrächten. Da für die Betreiber kleiner Anlagen eine Förderung über das EEG zumeist nicht infrage komme, müsse über andere Formen der Unterstützung nachgedacht werden."

Freitag, 6. April 2012

Position des BUND Baden-Württemberg zum Ausbau der Wasserkraft an Flüssen

Der BUND für Umwelt und Naturschutz bezieht in seinem Positionspapier ganz klar Stellung und sagt unter anderem:
[...]
Der BUND Baden-Württemberg fordert den ökologisch verträglichen Umbau und Ausbau der Wasserkraft in Baden-Württemberg. Er spricht sich für die Modernisierung oder den Neubau von Wasserkraftanlagen an bestehenden Querverbauungen aus, wenn dabei eine ökologische Verbesserung erzielt wird. Mit seinem Bekenntnis zur Wasserkraft nimmt der BUND Baden-Württemberg einen Verzicht auf die ökologische Optimierung der betroffenen Gewässer in Kauf.
[...]
Ich würde mal sagen, dass die Stromerzeugung durch Wasserkraft damit so unökologisch nicht sein kann... ;-) 

Der BUND lädt ein, wir sind mit dabei!

Am 11.04.2012 um 20 Uhr findet im AWO-Keller in 71522 Backnang, Aspacher Str. 32 (beim Bettenhaus Windmüller), eine Informationsveranstaltung des BUND für Umwelt und Naturschutz mit dem Titel

Hochwasserschutz an der Murr - Harter Eingriff oder ökologisch verträglich?

statt.

Gemeinsam mit Herrn Prof. Andreas Brunold und Herrn Dipl.-Ing. Dieter Lind aus Oppenweiler werden wir dort zu den Themen 

JA zum Hochwasserschutz für alle Anrainer
JA zu einer ökologischen Planung für Oppenweiler
JA zur regenerativen Energie durch die Rüflensmühle
NEIN zur Verschandelung des Murrtals
NEIN zur Enteignung und Zerstörung von Wohnbesitz
NEIN zur Bevorzugung von Firmen in Backnang und Oppenweiler zu Lasten aller

über Fakten informieren, die in dieser Form nicht in der Öffentlichkeit und der Zeitung auftauchen. 

Wir würden uns natürlich sehr freuen, wenn der Saal aufgrund großen Interesses rappelvoll werden würde!

Rüflensmühle 2.0 - ab heute wird gebloggt!

Nachdem wir schon eine Weile mit der Idee schwanger gehen, über unsere Probleme und die aktuellen Entwicklungen in Sachen Enteignung und Hochwasserschutz zu bloggen, machen wir nun heute Nägel mit Köpfen.

Zunächst ganz kurz: worum geht es überhaupt?

Im Rahmen der Baumaßnahmen für ein Hochwasserrückhaltebecken plant Bürgermeister Steffen Jäger von Oppenweiler als Vorsitzender des Wasserverbandes derzeit die Enteignung unseres Wasserrechtes. Er will damit auf unsere Kosten Baukosten einsparen und eine seit fast 800 Jahren vorhandene Flussstruktur zerstören.

Damit soll unsere Wasserkraftanlage nach rund 800 Jahren zerstört werden. Wir wollen dagegen unsere Wasserkraftanlage deutlich erweitern, um in Zukunft mehr saubere, regenerative, CO2-freie Energie produzieren zu können.

Es gibt mehrere alternative Planungen, die sowohl die vorhandenen geschützten Biotope als auch unsere Wasserkraftanlage inkl. Erweiterung erhalten würden. Diese Planungen wären natürlich etwas teuer. Da Herr Jäger kleine Wasserkraftanlagen aber für vollkommen wertlose "Fischhäckselmaschinen" hält, sieht er nicht ein, dass hier Kosten zur Integration entstehen dürfen. Er will deshalb das Wasserrecht enteignen, um sein monströses Bauvorhaben umzusetzen. 

In Zeiten von Suttgart 21, des Atomausstiegs und einer grünen Landesregierung muss auch ein Bürgermeister von Oppenweiler an regenerative Energien denken und vorhandene Biotope erhalten.

Ab sofort wird es hier also laufend neue Infos geben (privat machen wir eh schon bald nichts anderes mehr, als uns mit diesem Thema zu beschäftigen...), ebenso wie Hintergründe oder Erläuterungen, die die Öffentlichkeit leider nicht erfährt. Nach und nach werden wir auch Ereignisse aus der Vergangenheit hier ein- und aufarbeiten.

Um unser Anliegen publik zu machen, brauchen wir die Öffentlichkeit. Daher freuen wir uns über möglichst viele Besucher. Bitte teilen Sie den Link zu diesem Blog auch per Facebook, über Ihre eigenen Blogs, per E-Mail, Mund-zu-Mund-Propaganda, you name it... wir sind für eine möglichst breite Verteilung sehr dankbar!

Infos über die Geschichte der Rüflensmühle finden Sie auf unserer Webseite www.rueflensmuehle.de