PRESSEMITTEILUNG
Klage gegen den
Planfeststellungsbeschluss innerörtlicher Hochwasserschutz Oppenweiler
eingereicht
Am 26.07.2012 wurde von Frau Karin Lind und Herr Dr. Jürgen
Küenzlen eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die innerörtlichen
Hochwasserschutzmaßnahmen in Oppenweiler beim Verwaltungsgericht in Stuttgart eingereicht.
Da bereits im Vorfeld vom Wasserverband Murrtal in verschiedenen Fällen
„Halbwahrheiten“ verbreitet wurden, möchten wir hiermit über den Grund unserer
Klage informieren.
Die Gemeinde Oppenweiler plant einen Hochwasserschutz für
Bebauungen, die in historisch seit Jahrhunderten bekanntes,
hochwassergefährdetes Gebiet gebaut wurden. Selbst das Hochwasser von 1970
konnte nicht verhindern, dass in dessen Folge das gesamte Tal endgültig
zugebaut und der Abflussquerschnitt im Tal für die Oberlieger nahezu geschlossen
wurde. Selbst in den neunziger Jahren hat die Gemeinde Oppenweiler z. B. noch
das Feuerwehrgerätehaus in diesen Bereich gebaut und muss es heute bei jedem
größeren Hochwasser räumen. Diese ganze Bebauung erfolgte immer ohne jede
Rücksicht auf die Oberlieger und die Konsequenzen für die Hochwasserthematik.
Selbst bei der Aufstellung des letzten Bebauungsplanes für das Baugebiet
Seelenwinkel im Jahre 1993 wurde die schriftliche Einwendung von Herrn Dr.
Jürgen Küenzlen gegen weitere Bebauungen ignoriert und der Bebauungsplan vom
Gemeinderat verabschiedet, um weitere Gewerbesteuereinnahmen zu erzielen.
In der aktuellen Planung wurden nun wieder die Anforderungen
der Oberlieger nicht im Detail untersucht. Erst durch die Einsprüche von Frau
Karin Lind und Herrn Dr. Jürgen Küenzlen musste die ursprüngliche Planung
nachgebessert werden. Es konnte aufgezeigt werden, dass deutliche Nachteile für
die Oberlieger in der zur Planfeststellung eingereichten Planung vorhanden
waren. Vom Wasserverband und dessen
Planungsbüro musste zugegeben werden, dass ein zusätzlicher, entlastender
Abfluss über die Straßen des Gewerbegebietes in der ursprünglichen Planung
übersehen wurde und dieser Bereich nun neu geplant werden musste. Bezeichnend
daran ist, dass kein anderer Oberlieger Interesse am eigenen Hochwasserschutz
hat, sondern sich einfach blind auf die Aussagen von Herrn Jäger zur Planung
des Verbandes verlassen hat. Selbst der Gemeinderat hat unsere Sorgen im
Vorfeld komplett ignoriert. In den aktuellsten Unterlagen des Planungsbüros
wurde nun begründet, dass die Oberlieger keine weiteren Nachteile haben werden,
da das Hochwasser im Januar 2011 bereits fast ein hundertjähriges Hochwasser
gewesen sei. Bisher war in der Presse immer von einem beinahe fünfzigjährigen
Hochwasser im Januar 2011 die Rede. Für den Nachweis, dass die Berechnungen des
Planungsbüros jedoch korrekt sind, muss es aber zwingend fast ein HQ 100
gewesen sein. Herr Jäger selbst hat in der Krone in Sulzbach am 12.07.12
nochmals persönlich in großer Runde betont, dass es sich im Januar 2011 um ein
HQ 50 gehandelt habe. Selbst der nun vorliegende Planfeststellungsbeschluss
bezeichnet das Hochwasser vom Januar 2011 als ein HQ 50. Im gewässerkundlichen
Jahrbuch des Pegels Murr aus dem Jahr 2011 ist das Hochwasser mit 149 m³/s
angegeben. Ein HQ 50 ist nach den Unterlagen zum Pegel Oppenweiler erst bei
einem Abfluss von 161 m³/s vorhanden. Laut aktuellen Unterlagen vom
verantwortlichen Planungsbüro soll das Januarhochwasser aber 175 m³/s gehabt haben, da nur dann das verwendete
Rechenmodel plausible Werte ergibt. Alles also extrem verwirrende Angaben, die
nicht nachvollziehbar und vor allem nicht glaubhaft sind. Da sich bereits
Planungsnachlässigkeiten mit extrem nachteiligen Auswirkungen auf die
Oberlieger im Verfahren gezeigt haben, wird nun bei diesen widersprüchlichen Angaben
eine umfangreiche Überprüfung im Gerichtsverfahren notwendig. Weiter zeigen die
aktuellen Unterlagen einen weiteren Rückstau auf die Oberlieger durch die
geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen. Weitere Nachteile sind für uns Oberlieger
jedoch vollkommen inakzeptabel.
Bei Frau Lind wird ein Hochwasserschutz abgelehnt, da im
Jahre 1956 auf die Hochwassergefahr bei der Bebauung bereits hingewiesen wurde.
Die restlichen Gebiete werden mit rund 10 Millionen an Steuergeldern geschützt,
weil die Gemeinde nach 1956 qualifizierte Bebauungspläne für historisch immer
wieder überschwemmtes Gebiet erlassen hat. Diese Bebauung hat deutliche
Nachteile für Frau Lind verursacht, weshalb der Einfluss dieser Bebauung nun
auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens werden wird.
Weiter entspricht die aktuelle Hochwasserschutzplanung nur
dann dem Stand der Technik mit Freibord und Klimafaktor, wenn das
Rückhaltebecken hinter der Rüflensmühle gebaut wird. D. h. es wird ein
Rückhaltebecken vorausgesetzt, das in der aktuellen Planung die Enteignung der
Wasserkraftanlage von Herrn Dr. Jürgen Küenzlen vorsieht. Gegen dieses
Planfeststellungverfahren wird es ebenfalls eine Klage geben, um den Bau des
Beckens in seiner jetzigen Form bzw. den Bau ganz zu verhindern.
Von Herrn Dr. Jürgen Küenzlen wurde versucht, mit den
betroffenen Unternehmen in ein Gespräch zu den nachteiligen Auswirkungen des
Hochwasserschutzes zu kommen. Kein einziges Unternehmen hatte Interesse daran,
sich mit den nachteiligen Folgen des eigenen unternehmerischen Handelns auf andere
betroffene Mitmenschen auseinanderzusetzen. Die meisten Geschäftsführer haben
das Gesprächsangebot sogar vollständig ignoriert und nicht einmal beantwortet
bzw. den angebotenen Termin abgesagt. Frau Karin Lind hat umfangreich versucht,
zusammen mit Herrn Jäger eine konstruktive Lösung für das Hochwasserproblem zu
finden. Bisher noch ohne konkretes Ergebnis. Außer einer geliehenen Pumpe und
einigen Sandsäcken ist kein konkretes Angebot durch den Wasserverband erfolgt,
weshalb nun diese Klage erforderlich wurde, da mit Herrn Jäger bisher keine
konstruktiven Diskussionen zur Lösung der Thematik möglich waren. Herr Jäger
war bisher nicht bereit, auf extrem negativ betroffene Bürger offen zuzugehen,
um einvernehmliche Lösungen gemeinsam auszuarbeiten. Er setzte mit voller
Überzeugung alleine auf die Macht und Stärke der Verwaltung. Damit verhindert
Herr Jäger nun persönlich den von ihm angeblich so engagiert vorangetriebenen
Hochwasserschutz, da nur er als Verbandvorsitzender andere Entscheidungen hätte
forcieren können. Wir haben keine anderen Möglichkeiten, als in einem
jahrelangen Rechtsstreit für unsere Interessen einzustehen. Dafür bitten wir
abschließend nochmals um Verständnis.
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