Rüflensmühle

Rüflensmühle

Freitag, 27. Juli 2012

Klage eingereicht!


PRESSEMITTEILUNG
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss innerörtlicher Hochwasserschutz Oppenweiler eingereicht
Am 26.07.2012 wurde von Frau Karin Lind und Herr Dr. Jürgen Küenzlen eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen in Oppenweiler beim Verwaltungsgericht in Stuttgart eingereicht. Da bereits im Vorfeld vom Wasserverband Murrtal in verschiedenen Fällen „Halbwahrheiten“ verbreitet wurden, möchten wir hiermit über den Grund unserer Klage informieren.
Die Gemeinde Oppenweiler plant einen Hochwasserschutz für Bebauungen, die in historisch seit Jahrhunderten bekanntes, hochwassergefährdetes Gebiet gebaut wurden. Selbst das Hochwasser von 1970 konnte nicht verhindern, dass in dessen Folge das gesamte Tal endgültig zugebaut und der Abflussquerschnitt im Tal für die Oberlieger nahezu geschlossen wurde. Selbst in den neunziger Jahren hat die Gemeinde Oppenweiler z. B. noch das Feuerwehrgerätehaus in diesen Bereich gebaut und muss es heute bei jedem größeren Hochwasser räumen. Diese ganze Bebauung erfolgte immer ohne jede Rücksicht auf die Oberlieger und die Konsequenzen für die Hochwasserthematik. Selbst bei der Aufstellung des letzten Bebauungsplanes für das Baugebiet Seelenwinkel im Jahre 1993 wurde die schriftliche Einwendung von Herrn Dr. Jürgen Küenzlen gegen weitere Bebauungen ignoriert und der Bebauungsplan vom Gemeinderat verabschiedet, um weitere Gewerbesteuereinnahmen zu erzielen.
In der aktuellen Planung wurden nun wieder die Anforderungen der Oberlieger nicht im Detail untersucht. Erst durch die Einsprüche von Frau Karin Lind und Herrn Dr. Jürgen Küenzlen musste die ursprüngliche Planung nachgebessert werden. Es konnte aufgezeigt werden, dass deutliche Nachteile für die Oberlieger in der zur Planfeststellung eingereichten Planung vorhanden waren.  Vom Wasserverband und dessen Planungsbüro musste zugegeben werden, dass ein zusätzlicher, entlastender Abfluss über die Straßen des Gewerbegebietes in der ursprünglichen Planung übersehen wurde und dieser Bereich nun neu geplant werden musste. Bezeichnend daran ist, dass kein anderer Oberlieger Interesse am eigenen Hochwasserschutz hat, sondern sich einfach blind auf die Aussagen von Herrn Jäger zur Planung des Verbandes verlassen hat. Selbst der Gemeinderat hat unsere Sorgen im Vorfeld komplett ignoriert. In den aktuellsten Unterlagen des Planungsbüros wurde nun begründet, dass die Oberlieger keine weiteren Nachteile haben werden, da das Hochwasser im Januar 2011 bereits fast ein hundertjähriges Hochwasser gewesen sei. Bisher war in der Presse immer von einem beinahe fünfzigjährigen Hochwasser im Januar 2011 die Rede. Für den Nachweis, dass die Berechnungen des Planungsbüros jedoch korrekt sind, muss es aber zwingend fast ein HQ 100 gewesen sein. Herr Jäger selbst hat in der Krone in Sulzbach am 12.07.12 nochmals persönlich in großer Runde betont, dass es sich im Januar 2011 um ein HQ 50 gehandelt habe. Selbst der nun vorliegende Planfeststellungsbeschluss bezeichnet das Hochwasser vom Januar 2011 als ein HQ 50. Im gewässerkundlichen Jahrbuch des Pegels Murr aus dem Jahr 2011 ist das Hochwasser mit 149 m³/s angegeben. Ein HQ 50 ist nach den Unterlagen zum Pegel Oppenweiler erst bei einem Abfluss von 161 m³/s vorhanden. Laut aktuellen Unterlagen vom verantwortlichen Planungsbüro soll das Januarhochwasser aber 175 m³/s  gehabt haben, da nur dann das verwendete Rechenmodel plausible Werte ergibt. Alles also extrem verwirrende Angaben, die nicht nachvollziehbar und vor allem nicht glaubhaft sind. Da sich bereits Planungsnachlässigkeiten mit extrem nachteiligen Auswirkungen auf die Oberlieger im Verfahren gezeigt haben, wird nun bei diesen widersprüchlichen Angaben eine umfangreiche Überprüfung im Gerichtsverfahren notwendig. Weiter zeigen die aktuellen Unterlagen einen weiteren Rückstau auf die Oberlieger durch die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen. Weitere Nachteile sind für uns Oberlieger jedoch vollkommen inakzeptabel.
Bei Frau Lind wird ein Hochwasserschutz abgelehnt, da im Jahre 1956 auf die Hochwassergefahr bei der Bebauung bereits hingewiesen wurde. Die restlichen Gebiete werden mit rund 10 Millionen an Steuergeldern geschützt, weil die Gemeinde nach 1956 qualifizierte Bebauungspläne für historisch immer wieder überschwemmtes Gebiet erlassen hat. Diese Bebauung hat deutliche Nachteile für Frau Lind verursacht, weshalb der Einfluss dieser Bebauung nun auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens werden wird.
Weiter entspricht die aktuelle Hochwasserschutzplanung nur dann dem Stand der Technik mit Freibord und Klimafaktor, wenn das Rückhaltebecken hinter der Rüflensmühle gebaut wird. D. h. es wird ein Rückhaltebecken vorausgesetzt, das in der aktuellen Planung die Enteignung der Wasserkraftanlage von Herrn Dr. Jürgen Küenzlen vorsieht. Gegen dieses Planfeststellungverfahren wird es ebenfalls eine Klage geben, um den Bau des Beckens in seiner jetzigen Form bzw. den Bau ganz zu verhindern.
Von Herrn Dr. Jürgen Küenzlen wurde versucht, mit den betroffenen Unternehmen in ein Gespräch zu den nachteiligen Auswirkungen des Hochwasserschutzes zu kommen. Kein einziges Unternehmen hatte Interesse daran, sich mit den nachteiligen Folgen des eigenen unternehmerischen Handelns auf andere betroffene Mitmenschen auseinanderzusetzen. Die meisten Geschäftsführer haben das Gesprächsangebot sogar vollständig ignoriert und nicht einmal beantwortet bzw. den angebotenen Termin abgesagt. Frau Karin Lind hat umfangreich versucht, zusammen mit Herrn Jäger eine konstruktive Lösung für das Hochwasserproblem zu finden. Bisher noch ohne konkretes Ergebnis. Außer einer geliehenen Pumpe und einigen Sandsäcken ist kein konkretes Angebot durch den Wasserverband erfolgt, weshalb nun diese Klage erforderlich wurde, da mit Herrn Jäger bisher keine konstruktiven Diskussionen zur Lösung der Thematik möglich waren. Herr Jäger war bisher nicht bereit, auf extrem negativ betroffene Bürger offen zuzugehen, um einvernehmliche Lösungen gemeinsam auszuarbeiten. Er setzte mit voller Überzeugung alleine auf die Macht und Stärke der Verwaltung. Damit verhindert Herr Jäger nun persönlich den von ihm angeblich so engagiert vorangetriebenen Hochwasserschutz, da nur er als Verbandvorsitzender andere Entscheidungen hätte forcieren können. Wir haben keine anderen Möglichkeiten, als in einem jahrelangen Rechtsstreit für unsere Interessen einzustehen. Dafür bitten wir abschließend nochmals um Verständnis.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.