Rüflensmühle

Rüflensmühle

Dienstag, 24. April 2012

Klarstellung: Fischpass und Bauherr der Wehranlage

Die Rüflensmühle hat seit 1965 einen Fischpass. Dieser wurde im Zuge der Erlaubnis für den Höherstau errichtet, siehe den entsprechenden Post dazu. Gemäß Schreiben vom Landratsamt Backnang vom 06.03.1970 entspricht der vorhandene Fischpass den geplanten und genehmigten Unterlagen und war deshalb nicht zu beanstanden, sondern in Ordnung. Im gleichen Schreiben findet sich auch die Aufforderung des LRA Backnang an die Gemeindeverwaltung Oppenweiler, das defekte Querbauwerk im Auslaufbereich des Mühlkanales zu sanieren. Dieser Aufforderung ist die Gemeindeverwaltung Oppenweiler NIE nachgekommen. Erst als die Murr Gewässer erster Ordnung und damit das Land selbst unterhaltspflichtig wurde, wurden diese Arbeiten in den neunziger Jahren ausgeführt (!).

Fischpass der Rüflensmühle

Demnach hat sich die Stadt Backnang eine komplette Generation Fischpass für zwei Wehranlagen eingespart, wenn jetzt von der Rüflensmühle ein neuer Fischpass gefordert wird, weil der vorhandene und genehmigte Fischpass nicht mehr dem Stand der Technik entspricht.

Für die Rüflensmühle müsste jedoch vor dem Bau eines Fischpasses geklärt werden, wer eigentlich zum Bau des Fischpasses wirklich verpflichtet ist, d. h. wer Eigentümer der Wehranlage ist. Diese Frage hat ein juristisches Gutachten aufgeworfen, das ich im Zuge der Forderungen des LRA nach einem neuen Fischpass in Auftrag gegeben habe.

Zu Grunde liegender Sachverhalt:

Um das Jahr 1898 wurde nämlich von der Gemeindeverwaltung Reichenberg - im Zuge der ersten Murrverlegung (!) - das feste Steinwehr an der Rüflensmühle abgebrochen und durch das heute vorhandene Stahlwehr ersetzt. Das heißt, die Gemeinde Reichenberg war Planer und Bauherr der Wehranlage und NICHT die Familie Küenzlen! Die Familie Küenzlen hat damals ebenfalls versucht, den Bau dieser Wehrkonstruktion aufzuhalten, da ein festes Wehr (wie bei der Rüflensmühle bis 1898 vorhanden) bei Hochwasser viel problemloser ist und keinen Bedienaufwand erfordert hat. Die Familie Küenzlen hatte mit dieser neuen Wehrkonstruktion über 110 Jahre nur hohe Kosten und Probleme, die alleine von der Verwaltung Reichenberg verursacht und danach vollständig ignoriert wurden. Weiter war bereits zu diesem Zeitpunkt, d. h. 1898, in der Brücke ein Fischpass eingeplant; warum dieser nicht von der Verwaltung Reichenberg gebaut wurde, konnte bisher nicht nachvollzogen werden.

Planung Fischpass Wehr an der Rüflensmühle, 1898

Damals hat Victor Küenzlen für sich und seine Rechtsnachfolger nur die Bedienung und den Unterhalt der Wehranlage übernommen - unter der Voraussetzung, dass ihm bei Hochwasser und Eisgang von der Gemeindeverwaltung ausreichend Unterstützung entgegen gebracht wird. Im Jahre 1929 waren 11 namentlich genannte Personen aus Oppenweiler/Reichenberg zur Unterstützung bei Hochwasser und Eisgang auf Kosten der Gemeindekasse zur Hilfe gegenüber der Familie Küenzlen verpflichtet.

Wasserwehr an der Rüflensmühle von 1929
Wasserwehr an der Rüflensmühle mit 11 Personen, 1929

Seit Jahrzehnten, d. h. ab der Amtszeit von Bürgermeister Brischke, unterstützt die Verwaltung von Oppenweiler nur noch minimal, da man seither in Oppenweiler die Meinung vertritt, dass die Wehranlage alleine ein Problem der Familie Küenzlen ist; dies wird auch in der Öffentlichkeit so gesehen. Die Historie aber, die zur Wehranlage geführt hat, wird einfach ignoriert und abgestritten. Aus diesem Grund gibt es seit Jahrzehnten immer wieder Streitigkeiten zwischen der Familie Küenzlen und der Verwaltung von Oppenweiler.

Das heißt also, bevor das LRA einen neuen Fischpass fordert, müsste erst einmal die Rechtslage an diesem besonderen Standort - ggf. gerichtlich - aufgearbeitet werden, um festzustellen, wer zum Bau der Umgehung des Querbauwerkes verpflichtet ist. So lange diese Frage nicht einmal einwandfrei geklärt ist, sind auch die Forderungen des LRA nach einem neuen Fischpass nicht ohne weiteres durch das LRA durchsetzbar.

Da ich kein Interesse an Gerichtsprozessen habe, habe ich - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - beim Erörterungstermin im Dezember 2011 einen freiwilligen Beitrag für den Bau des Biotopwasserlaufes/der Sohlgleite in Variante 3K angeboten; diesen Beitrag hat Herr Jäger abgelehnt.

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